Die Bürgergemeinde hat festgestellt, dass von Unbekannten im Waldstück zwischen der Hohlenstrasse und dem Fliederweg (der Strasse zum Schützenstand), armdicke Haselstauden bis auf den Strunk abgeschnitten wurden (siehe Fotos).
Grundsätzlich ist es im Schweizer Wald strikt verboten, Hecken, Gebüsche, Bäume oder andere Gehölze abzuschneiden. Dies ist nur im Auftrag des Kantons und des Eigentümers, in diesem Fall der Bürgergemeinde Bellach erlaubt. Das Gebiet entlang des Haltenbachs ist zudem eine Schutzwaldzone mit zusätzlichen Auflagen.
Ein unerlaubtes Entfernen von Gehölzen kann als Sachbeschädigung gewertet werden und es kann Schadenersatz eingefordert werden.
Falls Sie beobachtet haben, wer diese Haselstauden geschnitten hat oder künftig diesbezüglich etwas beobachten, sind wir für eine umgehende Meldung auf info@bg-bellach.ch dankbar. Bitte halten Sie den Schutzwald im Auge.
Besten Dank für Ihre Mithilfe
Freundliche Grüsse
Bürgergemeinde Bellach


Siehe Flyer PDF im Anhang
Brief Anwohner – im Wald keine Sträucher zurückschneiden