Geschichte
Im Jahr 1904 hat der Kanton im Rahmen der Güterausscheidung den Bürgergemeinden Wälder und Domänen zugewiesen. Mit den Erträgen aus diesen Anlagen sollte den Bürgergemeinden ermöglicht werden, gesetzliche Pflichten im Vormundschafts- und Sozialhilfewesen zu finanzieren. Weil die Erträge vielerorts nicht ausreichten, mussten die Bürgergemeinden vielerorts eine Bürger- bzw. Armensteuer erheben. Die Bürgergemeinde Bellach ist es bis heute gelungen, die anvertrauten Güter gut zu verwalten. Nachdem die Verpflichtungen im Vormundschafts- und Sozialhilfewesen im Jahr 1995 durch eine Volksabstimmung vollumfänglich den Einwohnergemeinden zugewiesen wurden, hat die Bürgergemeinde freiwillig vermehrt gemeinnützige und kulturelle Aktivitäten zugunsten der Gemeinde Bellach entwickelt.
Die Bürgergemeinde besteht heute aus folgenden Kommissionen:
- Bürgerrat (inkl. Verwalter und Bürgergemeindeschreiberin)
- Kulturkommission
- Domänenkommission
- Rechnungsprüfungskommission
Statistisches:
- Ortsansässige Bürger: 700 (Stand Dezember 2023)
- Auswärtige Bürger: ca. 1735 (Stand Dezember 2023)
- Waldbesitz: 161 ha
- Bürgerland: 58 ha