Erleichterte Einbürgerung
Ausländer mit schweizerischem Ehepartner und Personen der dritten Generation bis zum 25 Altersjahr können – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Das entsprechende Formular kann beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht bezogen werden.
Ordentliche Einbürgerung
Schweizer und Ausländer können sich dazu bei der Einwohnergemeinde Bellach melden und erhalten von der Bürgergemeinde Auskunft über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten.
Das Vorgehen ist auf dem Informationsblatt beschrieben und die Dokumente sind unter nachfolgendem Link auffindbar Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare – Amt für Gemeinden – Kanton Solothurn
Anbei das Informationsblatt als PDF -> Einbürgerung_Informationsblatt_251120
Der Verfahrens- und Aktenablauf bei ordentlichen Einbürgerungen läuft wie folgt: