Einbürgerung erleichterte und ordentliche
Ausländische Staatsangehörige von Schweizer-Ehepartner
Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Das entsprechende Formular kann beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht bezogen werden.
Siehe Link: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-gemeinden/buergerrecht/
Des Weiteren finden Sie Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare
Siehe Link: https://so.ch/fileadmin/internet/vwd/vwd-agem/pdf/Buergerrecht/Informationen_zur_Einbuergerung2.pdf
Ordentliche Einbürgerung
Schweizer oder Ausländer können ein Gesuch um Einbürgerung (als Bellacher Bürger) bei der Gemeinde Bellach stellen.
Auskünfte über Voraussetzungen, Vorgehen und Kosten erhalten Sie bei der Bürgergemeinde, Bellach.
Das Gesuch kann bei den Einwohnerdiensten Bellach bestellt werden.
Zuständige Abteilung
Siehe Verfahrens – und Aktenablauf bei ordentlichen Einbürgerungen in folgender Datei
Adaptionsmitteilung BG.pdf
Die häufigsten Fragen zum Thema Einbürgerung
Bitte befolgen Sie den oben erwähnten Ablauf und informieren Sie sich
Die Kosten sind unterschiedlich. In der Regel zwischen 2000-4000.00 CHF pro Person